Wie es dort ist
Ein Lehrbuchfall für „geduldet”: Auf dem Badeplatz gilt ein Verbot, direkt daneben beschreibt dieselbe Quelle, dass Hunde ins Wasser können. Eine Regel ist das nicht, eine Erlaubnis auch nicht.
Wo die Grenze zwischen beiden Flächen verläuft und worauf die Duldung beruht, ist nicht belegt.
Stimmt etwas nicht mehr?
Schilder geändert, Abschnitt gesperrt, Gebühr angepasst? Sag Bescheid – wir
prüfen nach und setzen ein neues Prüfdatum. Am schnellsten geht es mit
einem Link, der deine Angabe belegt.
Hinweis per E-Mail senden an korrektur@pfotenfernweh.de, Betreff „Korrektur: Badeplatz Schraml, Prien am Chiemsee"