Wie es dort ist
Laut Anlage 1 der Strandsatzung reicht der Hundestrand vom Radweg 1 an der Grenze zu Polen über Radweg 2 mit Toilette bis Radweg 3 (Abschnitte Nr. 1 und 2). Im Abschnitt 1/A2 bis 1/A3 sind Strandkörbe und ein Imbiss vorgesehen. Westlich schließen zwei FKK-Abschnitte an.
Die Satzung schreibt am Hundestrand vom 1. Mai bis 30. September Leinenpflicht vor. Die Kaiserbäder bitten, den Hund auch in der Nebensaison an der Leine zu führen, dann ist der ganze Strand offen.