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Badestrand Rheinspitz, Gaißau

Am Badestrand Rheinspitz in Gaißau, im Naturschutzgebiet Rheindelta, sind Hunde nicht verboten, müssen aber das ganze Jahr an die Leine. Ein Hundestrand ist er nicht.

Die Fakten auf einen Blick

Hunde
geduldet
Verbindlichkeit
Verordnung (Recht)
Land und Wasser
Land erlaubt · Wasser unklar
Leine
Anleinpflicht
Übriger Strand
Leinenpflicht im ganzen Schutzgebiet
Gilt
ganzjährig

Was genau gilt

Hunde an Land
erlaubt
Hunde im Wasser
unklar
Leine
Anleinpflicht
Grundlage
Verordnung (Recht)
Zeitraum
ganzjährig
Lage im Gelände
Badestrand am Rheinspitz, Mündung des Alten Rheins, im Naturschutzgebiet Rheindelta
„Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen soweit dies zur Ausübung der Jagd unmittelbar erforderlich ist,“ Land Vorarlberg: Verordnung über das Naturschutzgebiet „Rheindelta“, LGBl. Nr. 57/1992 idF 64/2002, § 12

Am übrigen Strand

Im ganzen Naturschutzgebiet Rheindelta dürfen Hunde nicht frei laufen. Wo die Grenze an Land verläuft, zeigt nur eine Karte, die in den Ämtern aufliegt.

Was uns beim Prüfen der Quellen aufgefallen ist

Wie es dort ist

Der Badestrand am Rheinspitz liegt an der Mündung des Alten Rheins im Naturschutzgebiet Rheindelta; die Schutzgebietsverordnung nennt ihn ausdrücklich. Ein Hundeverbot haben wir bei der Gemeinde Gaißau nicht gefunden.

Im ganzen Schutzgebiet ist verboten, Hunde frei laufen zu lassen. Ob sie ins Wasser dürfen, sagt keine Quelle.

Stimmt etwas nicht mehr?

Schilder geändert, Abschnitt gesperrt, Gebühr angepasst? Sag Bescheid – wir prüfen nach und setzen ein neues Prüfdatum. Am schnellsten geht es mit einem Link, der deine Angabe belegt.

Hinweis per E-Mail senden an korrektur@pfotenfernweh.de, Betreff „Korrektur: Badestrand Rheinspitz, Gaißau"

Quellen

Angaben ohne Gewähr für kurzfristige Änderungen vor Ort; maßgeblich ist die Beschilderung am Ort.

Du kennst noch tolle Plätze?

Schick sie uns — wir prüfen sie selbst, suchen die Regel und die Quelle dazu und veröffentlichen sie danach.

Vorschlag per E-Mail senden an korrektur@pfotenfernweh.de, Betreff „Vorschlag: neue Badestelle"