Was genau gilt
- Hunde an Land
- erlaubt
- Hunde im Wasser
- unklar
- Leine
- Anleinpflicht
- Grundlage
- Verordnung (Recht)
- Zeitraum
- Leine 01.05.–30.09., 9–19 Uhr
- Lage im Gelände
- Damm zwischen Binnenbecken und Bodensee, gegenüber dem Freibad laut Marktgemeinde Hard: Baden in Hard
- Vorbehalt
- Welche Fläche genau gemeint ist, zeigt nur der Plan der Verordnung (rot markiert); er beschriftet sie nicht mit Namen.
„Laufen lassen von Hunden jeweils zwischen dem 1. Mai und dem 30. September in der Zeit zwischen 09.00 Uhr und 19.00 Uhr verboten (Leinenzwang).“
Marktgemeinde Hard: Verordnung über einen Hundeleinenzwang im Gemeindegebiet Hard vom 01.07.2021, § 2, mit Lageplan
Am übrigen Strand
An Hafen, Seepromenade und Achdamm dürfen Hunde das ganze Jahr nicht frei laufen. Im Strandbad und am FKK-Strand sind Tiere verboten; sonst gilt in Hard keine Leinenpflicht, sondern die „virtuelle Leine“.
„Im Harder Gemeindegebiet herrscht bis auf extra ausgewiesene Zonen kein Leinenzwang, sondern generell gilt die sogenannte “virtuelle Leine”.“
Marktgemeinde Hard: Hundehaltung
Wie es dort ist
Der Grüne Damm in Hard trennt das Binnenbecken vom Bodensee; laut Gemeinde hat er Badezugänge zu beiden Seiten. Einen Hundestrand weist die Gemeinde dort nicht aus, ein Hundeverbot aber auch nicht.
Im Sommer von 9 bis 19 Uhr müssen Hunde am Damm an die Leine. Außerhalb dieser Zeiten gilt, wie fast überall in Hard, die „virtuelle Leine“: Der Hund muss auf Zuruf hören.
Stimmt etwas nicht mehr?
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Hinweis per E-Mail senden an korrektur@pfotenfernweh.de, Betreff „Korrektur: Grüner Damm, Hard"