Wie es dort ist
Laut Anlage 1 der Strandsatzung reicht der Hundestrand von der Gemarkungsgrenze bis zum Strandaufgang 1. Er ist zugleich FKK-Strand. Jenseits des Aufgangs folgt bis Aufgang 2 ein weiterer FKK-Abschnitt ohne Hunde, danach Textilstrand bis zum Bootshafen.
Eine Leinenpflicht am Hundestrand ordnet die Strandsatzung nicht an. Die Hundeverordnung der Stadt endet mit ihrem Leinenzwang am landseitigen Beginn der Dünen und lässt die Strandregeln ausdrücklich unberührt. Die Tourismusseite schreibt, Hunde dürften hier frei laufen und ins Wasser.
Die Satzung gilt seeseitig nur bis zur Grenze zwischen trockenem und nassem Sand. Das Wasser regelt sie nicht. Hundekot darf im ganzen Strandgebiet nicht liegen bleiben (§ 10 Abs. 8).