Wie es dort ist
Laut Anlage 1 der Strandsatzung liegt der Hundestrand zwischen den Strandaufgängen 25 und 27, im Textilstrand. Auf der Tourismusseite fehlt dieser Abschnitt; er steht nur in der Satzung.
Eine Leinenpflicht am Hundestrand ordnet die Strandsatzung nicht an. Die Hundeverordnung der Stadt endet mit ihrem Leinenzwang am landseitigen Beginn der Dünen und lässt die Strandregeln ausdrücklich unberührt. Für die anderen drei Hundestrände schreibt die Tourismusseite, Hunde dürften frei laufen und ins Wasser. Diesen Abschnitt nennt sie nicht; Leine und Wasser bleiben hier deshalb offen.
Die Satzung gilt seeseitig nur bis zur Grenze zwischen trockenem und nassem Sand. Das Wasser regelt sie nicht. Hundekot darf im ganzen Strandgebiet nicht liegen bleiben (§ 10 Abs. 8).