Was genau gilt
- Hunde an Land
- erlaubt
- Hunde im Wasser
- erlaubt laut timmendorfer-strand.de: Urlaub mit Hund
- Leine
- ohne Leine erlaubt laut timmendorfer-strand.de: Pressemitteilung „Aktuelle Informationen der Gemeinde Timmendorfer Strand zum Thema Hunde und Pferde am Strand“ vom 30.03.2020
- Grundlage
- Gemeindesatzung (Recht)
- Zeitraum
- ganzjährig
- Lage im Gelände
- Strandzugang Nr. 54, bei der Strandkorbvermietung Klaus Häberle, wenige Minuten vom Niendorfer Hafen laut timmendorfer-strand.de: Urlaub mit Hund
„Hunde dürfen an den Kurstrand mit Ausnahme der dafür gesondert ausgewiesenen Flächen nicht mitgebracht werden.“
Gemeinde Timmendorfer Strand: Satzung über die Ordnung im Strand- und Kurgebiet vom 26.06.2009 (Ortsrecht 8.6)
Am übrigen Strand
Am übrigen Strand sind Hunde im Sommer nicht erlaubt, vom 1. Oktober bis 31. März an allen Strandabschnitten. Wann das Verbot beginnt, sagen Satzung und Gemeinde verschieden — siehe unten.
„Diese Satzung gilt für das Strandgebiet jeweils in der Zeit vom 01. Mai bis 30. September eines jeden Jahres und für das Kurgebiet ganzjährig.“
Gemeinde Timmendorfer Strand: Satzung über die Ordnung im Strand- und Kurgebiet vom 26.06.2009 (Ortsrecht 8.6)
Wie es dort ist
Niendorf gehört zur Gemeinde Timmendorfer Strand; es gilt dieselbe Strandsatzung. Der Hundestrand liegt nahe dem Hafen, der Kurpromenade und dem Park „An der Acht“.
Wann das Sommerverbot am übrigen Strand beginnt, ist nicht eindeutig. Die Gemeinde nennt den 1. April, ihre Strandsatzung gilt am Strand aber erst ab 1. Mai. Wer im April sicher sein will, bleibt am Hundestrand.
Im Niendorfer Hafen und auf der Promenade muss der Hund an die Leine.
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Hinweis per E-Mail senden an korrektur@pfotenfernweh.de, Betreff „Korrektur: Hundestrand Niendorf, Strandzugang 54"