Was genau gilt
- Hunde an Land
- erlaubt
- Hunde im Wasser
- erlaubt laut timmendorfer-strand.de: Urlaub mit Hund
- Leine
- ohne Leine erlaubt laut timmendorfer-strand.de: Pressemitteilung „Aktuelle Informationen der Gemeinde Timmendorfer Strand zum Thema Hunde und Pferde am Strand“ vom 30.03.2020
- Grundlage
- Gemeindesatzung (Recht)
- Zeitraum
- ganzjährig
- Lage im Gelände
- Strandzugang Nr. 3, bei der Strandkorbvermietung Axel Sommer, nahe der Ostseetherme laut timmendorfer-strand.de: Pressemitteilung „Aktuelle Informationen der Gemeinde Timmendorfer Strand zum Thema Hunde und Pferde am Strand“ vom 30.03.2020
„Hunde dürfen an den Kurstrand mit Ausnahme der dafür gesondert ausgewiesenen Flächen nicht mitgebracht werden.“
Gemeinde Timmendorfer Strand: Satzung über die Ordnung im Strand- und Kurgebiet vom 26.06.2009 (Ortsrecht 8.6)
Am übrigen Strand
Am übrigen Strand sind Hunde im Sommer nicht erlaubt, vom 1. Oktober bis 31. März an allen Strandabschnitten. Wann das Verbot beginnt, sagen Satzung und Gemeinde verschieden — siehe unten.
„Diese Satzung gilt für das Strandgebiet jeweils in der Zeit vom 01. Mai bis 30. September eines jeden Jahres und für das Kurgebiet ganzjährig.“
Gemeinde Timmendorfer Strand: Satzung über die Ordnung im Strand- und Kurgebiet vom 26.06.2009 (Ortsrecht 8.6)
Wie es dort ist
Timmendorfer Strand hat zwei Hundestrände: diesen am Strandzugang 3 und einen in Niendorf am Strandzugang 54. Laut Gemeinde sind beide für freies, unangeleintes Spielen gedacht.
Wann das Sommerverbot am übrigen Strand beginnt, ist nicht eindeutig. Die Gemeinde nennt den 1. April, ihre Strandsatzung gilt am Strand aber erst ab 1. Mai. Wer im April sicher sein will, bleibt am Hundestrand.
Auf der Strandpromenade und im übrigen Kurgebiet gilt ganzjährig Leinenpflicht, so die Satzung.
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Hinweis per E-Mail senden an korrektur@pfotenfernweh.de, Betreff „Korrektur: Hundestrand Timmendorfer Strand, Strandzugang 3"