Wie es dort ist
Diese Hausordnung ist in der Region die Ausnahme: Sie sagt ausdrücklich, dass das Verbot auch für das Wasser gilt. Fast alle anderen Quellen sprechen nur von Liegewiese, Badeplatz oder Gelände und lassen offen, was für das Schwimmen gilt.
Genau deshalb steht auf dieser Seite „Hunde im Wasser” als eigene Angabe. Wo eine Quelle schweigt, steht dort „unklar” — hier steht „verboten”, und das ist belegt.