Wie es dort ist
Die Regel betrifft ausdrücklich die Liegewiese, nicht das Wasser. Das ist der übliche Fall in dieser Region: Fast alle Formulierungen beziehen sich auf die Landfläche, und ob ein Hund schwimmen darf, bleibt offen.
Die Abgrenzung „linker Abschnitt” ist ohne Schild vor Ort schwer zu übertragen. Wer hinfährt, sollte sich an der Beschilderung orientieren — sie ist maßgeblich.