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Thumsee, Bad Reichenhall

Am Thumsee sind Hunde nicht erlaubt; maßgeblich ist die Hundeverbotsverordnung der Stadt Bad Reichenhall, nicht die Verordnung, die bei „Thumsee Verordnung“ zuerst erscheint.

Die Fakten auf einen Blick

Hunde
nicht erlaubt
Verbindlichkeit
Verordnung (Recht)
Land und Wasser
Land verboten · Wasser verboten
Leine
unklar

Was genau gilt

Hunde an Land
verboten
Hunde im Wasser
verboten
Leine
unklar
Grundlage
Verordnung (Recht)

Was uns beim Prüfen der Quellen aufgefallen ist

Wie es dort ist

Am Thumsee lohnt der Blick auf die Rechtsgrundlage, weil die Suche in die Irre führt. Die vom Landratsamt veröffentlichte Datei „Verordnung_Thumsee.pdf” ist die Landschaftsschutzverordnung von 1986 und enthält keine Hunderegel. Wer nach „Thumsee Verordnung” sucht, landet bei der falschen Norm.

Maßgeblich ist die Hundeverbotsverordnung der Stadt Bad Reichenhall. Ihr Volltext war bei der Recherche nicht erreichbar; belegt ist bisher die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises. Die aktuelle Fassung und die Saison 2027 sind gesondert zu prüfen.

Im gesamten Landkreis Berchtesgadener Land weist keine einzige Quelle einen Hundebereich an einer Badestelle aus.

Stimmt etwas nicht mehr?

Schilder geändert, Abschnitt gesperrt, Gebühr angepasst? Sag Bescheid – wir prüfen nach und setzen ein neues Prüfdatum. Am schnellsten geht es mit einem Link, der deine Angabe belegt.

Hinweis per E-Mail senden an korrektur@pfotenfernweh.de, Betreff „Korrektur: Thumsee, Bad Reichenhall"

Quellen

Angaben ohne Gewähr für kurzfristige Änderungen vor Ort; maßgeblich ist die Beschilderung am Ort.

Du kennst noch tolle Plätze?

Schick sie uns — wir prüfen sie selbst, suchen die Regel und die Quelle dazu und veröffentlichen sie danach.

Vorschlag per E-Mail senden an korrektur@pfotenfernweh.de, Betreff „Vorschlag: neue Badestelle"