Wie es dort ist
Am Thumsee lohnt der Blick auf die Rechtsgrundlage, weil die Suche in die Irre führt. Die vom Landratsamt veröffentlichte Datei „Verordnung_Thumsee.pdf” ist die Landschaftsschutzverordnung von 1986 und enthält keine Hunderegel. Wer nach „Thumsee Verordnung” sucht, landet bei der falschen Norm.
Maßgeblich ist die Hundeverbotsverordnung der Stadt Bad Reichenhall. Ihr Volltext war bei der Recherche nicht erreichbar; belegt ist bisher die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises. Die aktuelle Fassung und die Saison 2027 sind gesondert zu prüfen.
Im gesamten Landkreis Berchtesgadener Land weist keine einzige Quelle einen Hundebereich an einer Badestelle aus.